Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden, welchen das Eigentum oder Miteigentum oder ein sonstiges zum Besitz berechtigendes dingliches Recht an einem bebauten oder unbebauten Grundstück zusteht.

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Derzeit beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag 50 Euro. Bei dem erstmaligen Beitritt wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahresbeitrages erhoben.

Die

können hier heruntergeladen werden.

(Die Dokumente liegen im pdf-Format vor. Sollten Sie keine pdf-Reader installiert haben, können Sie ihn hier herunterladen.)

Hinweis: Der Beitrag ist steuerrechtlich in vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig. Auf Wunsch stellen wir Ihnen zwecks Vorlage beim Finanzamt eine Beitragsquittung aus.

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